Die zuletzt stark gesunkenen Infektionszahlen haben in fast allen Teilen der Wirtschaft und im Veranstaltungsbereich zum Ende der Maskenpflicht geführt. Seit letzten Montag ist die Maske auch in den Schulen obsolet. Beim Einkauf in den Betrieben des Lebensmittelgewerbes – Bäckereien, Konditoreien, Fleischereien – müssen Kundinnen und Kunden hingegen weiterhin eine FFP2-Maske aufsetzen. Zumindest dann, wenn sie an der Bedientheke einkaufen, denn für die Konsumation an den Verabreichungsplätzen gilt die Maskenpflicht nicht.
Keine Maske im Handel
„Die aktuellen Regeln sind für uns nicht nachvollziehbar und unmöglich zu argumentieren: Ein Kunde, der an der Bedientheke Semmeln oder Wurst kauft, muss eine Maske tragen. Wer im selben Verkaufsraum an einem Tisch Kaffee mit Kipferl oder ein Mittagsmenü bestellt, hingegen nicht. Wir können das unseren Kundinnen und Kunden nicht mehr erklären“, sagen die Innungsmeister Josef Schrott und Raimund Plautz, Branchensprecher der Bäcker sowie der Fleischer in der Wirtschaftskammer Österreich: „Wir verstehen und teilen deshalb den Unmut von jenen Bereichen des lebensnotwendigen Handels, in denen die Maskenpflicht immer noch gilt. Es ist jetzt Zeit, dass die Maske fällt.“
Das Lebensmittelgewerbe in der WKÖ umfasst unter anderem 1.423 Bäcker, 1.194 Fleischer und 1.367 aktive Konditorei-Betriebe.